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Bei Nutzung eines fremden eBay-Accounts liegt nicht zwangsläufig Handeln ... Kostenlose Urteile Wer einen fremden eBay-Account nutzt, handelt nicht zwangsläufig unter fremden Namen. Ein Eigengeschäft des Account-Nutzers liegt vor, wenn der Kaufvertrag durch Barzahlung und persönlicher Übergabe des Kaufgegenstands abgewickelt wird. Alles zu diesem Thema ansehen » |
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