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eBay-Bewertung "Vorsicht" kann unzulässig sein ferner-alsdorf.de Das Amtsgericht Bonn (113 C 28/12) hat entschieden, dass man eBay-Bewertungen nicht pauschal bewerten kann, sondern immer das Gesamtbild entscheidend ist. In vorliegendem Fall wurde in der Bewertung u.a. geschrieben "VORSICHT!!!! [...] Vorsicht ... Alles zu diesem Thema ansehen » |
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