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Onlineshopping: Ebay-Verkäufer haftet Stiftung Warentest Wer privat über die Internetplattform Ebay gebrauchte Waren verkauft und deren Zustand vollmundig anpreist, muss für die zugesagte Qualität haften, entschied der Bundesgerichtshof (Az.VIII ZR 96/12). Der Verkäufer kann sich nicht immer auf den ... Alles zu diesem Thema ansehen » |
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