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Online-Auktionshaus: Ebay-Verkäufer haften für Produktangaben Spiegel Online So leicht können sich Ebay-Verkäufer nicht aus der Affäre ziehen: Wer etwas beim Internet-Auktionshaus verkauft, muss für Eigenschaften haften, die er der Ware zuschreibt. Das hat der BGH entschieden. In dem Fall ging es um ein "schönes Wanderboot", ... Alles zu diesem Thema ansehen » |
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