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BGH: Haftung von eBay auch ohne Nachweis der Rechtsverletzung möglich anwalt.de Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 17.08.2011 entschieden, dass die Störer-Haftung eines Online-Marktplatzes (hier: eBay) für Markenverletzungen nur voraussetzt, dass der Verletzte, also bspw. der Inhaber der Marke, den Hinweis auf die Verletzung so ... Alles zu diesem Thema ansehen » |
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