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Keine Umsatzsteuer auf private Verkäufe über "ebay" PersonalPraxis24.de Der Verkauf von privat erworbenen Gegenständen über die Internetauktion "ebay" unterliegt nicht der Umsatzsteuer (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.07.2012 - 14 K 702/10). Die Klägerin hatte über einen Zeitraum von gut einem Jahr insgesamt 140 ... Alles zu diesem Thema ansehen » |
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