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BGH: Niedriger Ebay-Startpreis ist kein Anzeichen für eine Fälschung Heise Newsticker In dem konkreten Fall hatte der Angeklagte ein angebliches Handy der Luxusmarke Vertu bei einem Startgebot von 1 Euro auf Ebay eingestellt. Der Kläger ersteigerte es für 782 Euro, verweigerte dann aber die Annahme mit der Begründung, es handele sich um ... Alles zu diesem Thema ansehen » | ||
BGH: Niedriger Ebay-Startpreis kein Anzeichen für Fälschung Mindener Tageblatt Das Gerät war mit einem Startpreis von einem Euro bei Ebay angeboten worden; der Kläger hatte es für 782 Euro ersteigert. Anschließend behauptete er, es handle sich um eine Fälschung, und forderte mehr als 23 000 Euro Schadensersatz - den ... Alles zu diesem Thema ansehen » | ||
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