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LG Köln: Negative Bewertung auf eBay mit der Bezeichnung "Abzocker!" unzulässig Artikel-Presse (Pressemitteilung) 13.2.2012, Az. 28 O 44/12, ohne Begründung, da per Eilbeschluss ergangen, nicht rechtskräftig), dass es unzulässig ist, einen Verkäufer auf eBay innerhalb einer negativen Bewertung als "Abzocker!" zu bezeichnen. Dies jedenfalls dann, wenn für diese ... Alles zu diesem Thema ansehen » |
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