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Ebay: Bei Schokolade & Co: Verkäufer müssen den Grundpreis angeben Augsburger Allgemeine Das Landgericht Hamburg hat nun entschieden, dass bei Ebay sowie anderen Handelsplattformen im Internet der Grundpreis bereits in der Angebotsübersicht anzugeben ist. Wer Waren wie Schokoladentafeln oder Kosmetika gewerblich bei Ebay verkauft, ... Alles zu diesem Thema ansehen » |
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