Montag, 28. November 2011

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Ebay: Bei Schokolade & Co: Verkäufer müssen den Grundpreis angeben
Augsburger Allgemeine
Das Landgericht Hamburg hat nun entschieden, dass bei Ebay sowie anderen Handelsplattformen im Internet der Grundpreis bereits in der Angebotsübersicht anzugeben ist. Wer Waren wie Schokoladentafeln oder Kosmetika gewerblich bei Ebay verkauft, ...
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