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eBay & Co: Mehr als 500 Verkaufsangebote innerhalb von 6 Wochen begründen ... anwalt24.de Wer auf eBay oder einer anderen Online-Auktionsplattform innerhalb von 6 Wochen mehr als 500 Artikel zum Verkauf anbietet, ist als gewerblicher Händler anzusehen. Ihn treffen die für Unternehmer gegenüber Verbrauchern geltenden fernabsatzrechtlichen ... Alles zu diesem Thema ansehen » |
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